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Scheidet ein/e Mitarbeiter/in aus Ihrem Unternehmen aus und der Resturlaubsanspruch kann nicht mehr in Natura genommen werden, sind die verbliebenen Urlaubstage abzugelten.

Diese Urlaubsabgeltung stellt als Einmalbezug steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn dar.

Berechnet wird die Höhe der Urlaubsabgeltung nach dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten 13 Beschäftigungswochen.

Der daraus ermittelte Tagessatz ist mit den verbliebenen Urlaubstagen zu multiplizieren und ergibt die Höhe der Urlaubsabgeltung.

Der Vorteil für Sie:

Sie teilen uns bei einem Austritt die offenen Urlaubstage mit und wir berechnen für Sie die zu zahlende Urlaubsabgeltung unter Berücksichtigung der entsprechenden Lohnbestandteile.

Die Höhe der Urlaubsabgeltung wird separat auf der Lohnabrechnung ausgewiesen.

Bei Fragen sprechen Sie uns gern dazu an.