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Die zuletzt gültige Verdienstgrenze für Midijobber*innen wurde von 1.600,00 Euro/brutto ab Januar 2023 auf 2.000,00 Euro/brutto erhöht.

Für Teilzeitbeschäftigte, die regelmäßig zwischen 520,01 Euro/brutto und 2.000,00 Euro/brutto verdienen, fallen somit geringere Sozialversicherungsbeiträge an und es bleibt mehr Netto vom Brutto.

Für Arbeitnehmer*innen entstehen keinerlei Nachteile in der Krankenversicherung und auch die Rentenansprüche werden nicht nachteilig beeinflusst.

Mit der Einführung einer dynamischen Geringfügigkeitsgrenze ab 01.10.2022 wird auch die Midijobgrenze bei Änderungen des Mindestlohns automatisch angepasst.

Der Vorteil für Sie:

Wir behalten für Sie aktuelle Änderungen im Blick.

Bei Fragen sprechen Sie uns gern dazu an.