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Unter dem Begriff der Nettolohnoptimierung versteht man eine Vielzahl von steuerfreien/pauschalversteuerten und sozialversicherungsfreien Vergütungsbestandteilen, die Sie Ihren Mitarbeiter/innen kostengünstig anstelle einer Gehaltserhöhung zahlen können.

Zu beachten ist dabei, dass diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden müssen, damit diese begünstigt sind. Beispiele hierfür sind:

  • Fahrtkostenzuschüsse
  • Überlassung von Diensträdern
  • Zuschüsse zur Gesundheitsvorsorge

Daneben gibt es weitere Vergütungsbestandteile ohne Zusätzlichkeitserfordernis, wie z.B.:

  • Erholungsbeihilfen
  • Werkzeuggeld

Nicht steuerbare Leistungen, im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse, sind z.B.:

  • Unentgeltliche oder verbilligte Parkplatzgestellung
  • Aufmerksamkeiten

Der Vorteil für Sie:

Sie melden uns die Vergütungsbestandteile, die Sie Ihren Mitarbeiter/innen zahlen möchten und wir prüfen in Zusammenarbeit mit Ihnen die gesetzlichen Möglichkeiten.

Neben der Erfassung auf der Lohnabrechnung, werden die Aufzeichnungspflichten im Lohnkonto unaufgefordert von uns berücksichtigt.

Bei Fragen sprechen Sie uns gern dazu an.