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Der gesetzliche Mindestlohn wird ab Januar 2021 stufenweise angehoben:

  • ab 01.01.2021: 9,50 Euro brutto/Stunde
  • ab 01.07.2021: 9,60 Euro brutto/Stunde
  • ab 01.01.2022: 9,82 Euro brutto/Stunde
  • ab 01.07.2022: 10,45 Euro brutto/Stunde

Ausgenommen vom Mindestlohn sind beispielsweise:

  • Auszubildende (separate gesetzliche Mindestvergütung)
  • Pflichtpraktikanten

Branchenspezifische Änderungen sind u.a. in folgenden Gewerken zu beachten:

  • Gebäudereinigung
  • Abfallwirtschaft

Der Vorteil für Sie:

Wir berücksichtigen notwendige Änderungen, in Absprache mit Ihnen, auf den monatlichen Lohnabrechnungen.

Aufzeichnungspflichten im Lohnkonto werden von uns unaufgefordert gewährleistet.

Bei Fragen sprechen Sie uns gern dazu an.