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Gerade in der aktuellen Zeit, während der uns alle betreffenden Corona-Pandemie, ist Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld ein allgegenwärtiges Thema.

Kurzarbeit bedeutet, die Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter/innen aufgrund erheblichen Arbeitsausfalls.

Dies kann einzelne Betriebsteile oder das ganze Unternehmen betreffen. Grundsätzlich soll Kurzarbeit ein Mittel zur Erhaltung von Arbeitsplätzen sein und vorübergehende Auftrags- und Produktionsschwankungen überbrücken.

Infolge der Covid-19-Pandemie gibt es hier zahlreiche Änderungen und Sonderregelungen zu beachten.

Dazu zählen u.a. die Anzahl der betroffenen Mitarbeiter/innen im Unternehmer, die berechtigten Arbeitnehmer, die Höhe des Kurzarbeitergeldes und vieles mehr.

Der Vorteil für Sie:

Wir unterstützen Sie bei der „Anzeige über Arbeitsausfall“ und erstellen für Sie die laufenden Lohnabrechnungen inklusive Kurzarbeitergeld. Die monatlichen Erstattungsanträge inklusive Abrechnungslisten für die Bundesagentur für Arbeit und ggf. die Krankenkassen werden Ihnen von uns zur Weiterleitung bereitgestellt.

Bei Fragen sprechen Sie uns gern dazu an.