030-29776215 info@abacuslohn.de

Betriebsfeiern sind Veranstaltungen aus betrieblichem Interesse mit gesellschaftlichem Charakter, die grundsätzlich allen Mitarbeiter/innen zugänglich sein müssen.

Darunter zählen zum Beispiel:

  • Betriebsausflüge
  • Weihnachtsfeiern
  • Jubiläumsfeiern

Steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben Zuwendungen des Arbeitgebers bis zu einem Freibetrag von 110,00 € je Veranstaltung und geplantem Teilnehmer.

Dieser Freibetrag gilt für maximal 2 Veranstaltungen pro Jahr. Für übersteigende Beträge ist eine Pauschalversteuerung von 25% über die Lohnabrechnung möglich.

Der Vorteil für Sie:

Sie melden uns Ihre Veranstaltungen, inklusive  Aufwendungen und Teilnehmer, und wir behalten für Sie die Freibeträge im Blick.

Bei Fragen sprechen Sie uns gern dazu an.