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Für anerkannte Maßnahmen zur Gesundheitsförderung bleibt je Mitarbeiter/in ein Höchstbetrag von 600,00 Euro brutto je Kalenderjahr steuerfrei, wenn dieser zusätzlich zum ohnehin geschuldetem Arbeitslohn geleistet wird.

Steuerfrei bedeutet gleichzeitig sozialversicherungsfrei, da das Sozialversicherungsrecht grundsätzlich dem Steuerrecht folgt.

Gesundheitsförderliche Maßnahmen sind z.B.:

  • zertifizierte Präventionskurse (u.a. Stressbewältigung, Rückenschule, Ernährung)
  • gesundheitsfördernde Arbeitsplatzgestaltung (u.a. spezieller Bürostuhl)
  • gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung (u.a. Hilfestellung bei Mobbing)

Bei Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sind auch Barzuschüsse für extern durchgeführte Maßnahmen zulässig.

Der Vorteil für Sie:

Sie melden uns die Maßnahmen, die Sie Ihren Mitarbeiter/innen gewähren möchten und wir prüfen in Zusammenarbeit mit Ihnen, ob diese den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und weisen die Maßnahme  auf der Lohnabrechnung aus.

Bei Fragen sprechen Sie uns gern dazu an.