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Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) gibt es verschiedene Varianten der Durchführung und Finanzierung. Möglich ist eine reine Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberfinanzierung, sowie eine Mischform.

Die Durchführungswege der bAV sind:

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Unterstützungskasse
  • Direktzusage (Pensionszusage)

Je nach Art, Datum des Vertragsabschlusses und der Finanzierung, sind diese lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich einzustufen.

Das stufenweise in Kraft tretende Betriebsrentenstärkungsgesetz verpflichtet Arbeitgeber bei Neuabschlüssen einen Arbeitgeberzuschuss zu zahlen, wenn diese durch die Entgeltumwandlung Ihres Mitarbeiters Sozialversicherungsbeiträge einsparen.

Der Vorteil für Sie:

Sie senden uns die Unterlagen Ihrer Mitarbeiter zur betrieblichen Altersversorgung und wir setzen diese für Sie auf der Lohnabrechnung Ihrer Mitarbeiter/innen um.

Die staatlichen Zuschüsse (bAV-Förderbetrag) für den Arbeitgeber für Zuwendungen bei Geringverdienern werden unaufgefordert berücksichtigt. Die Details dazu, können Sie den monatlich zur Verfügung gestellten Lohnunterlagen entnehmen.

Bei Fragen sprechen Sie uns gern dazu an.